Vom Wald das Beste. – Nationalparkregion Bayerischer Wald

Kurbeiträge

In den Gemeinden der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald wird teilweise ein Kurbeitrag erhoben. Hier können Sie sich über die aktuellen Sätze informieren.

1. Bayerisch Eisenstein

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr : kostenlos
  • Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr : 1,25  Euro
  • Erwachsene ab 16 Jahre: 2,50 Euro
  • Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 100 % erhalten auf Antrag und bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung von 50 %. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, erhält auch die notwendige Begleitperson diese Ermäßigung.
  • Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

2. Frauenau

  • Erwachsene 1,90 Euro
  • Kinder ab dem 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,25 Euro
  • Schwerbehindertenausweis-Inhaber ab 50 % 1,25 Euro (mit Eintrag "B" auch für Begleitpers.),
  • Schwerbehindertenausweis-Inhaber mit 100 % frei (mit Eintrag "B" auch für Begleitpers.),
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei

3. Hohenau

  • Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,50 Euro
  • Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung von 100 % laut Ausweis 1,25 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei

4. Mauth-Finsterau

  • Erwachsene 1,60 € (ab 01.12.2024: 2,50 €)
  • Kinder ab 6 Jahre 0,80 € (ab 01.12.2024: 1,25 €)
  • Kinder unter 6 Jahre frei
     

5. Neuschönau

  • Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,50 Euro
  • Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen mit einem Grad der Behinderung von 80 % (lt. Ausweis) und einer darin eingetragenen Betreuungsperson 1, 25 Euro
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei

6. Schönberg

  • Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 2,50 Euro
  • Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 1,25 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind frei

7. Spiegelau

  • Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 Euro
  • Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Vollendung Lebensjahres 1,25 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei

8. St. Oswald-Riedlhütte

  • Erwachsene pro Tag 2,50 Euro
  • Personen ab dem 6. Lebensjahr 1,25 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren frei

9. Zwiesel

  • Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,60 €
  • Kinder ab dem vollendeten 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,80 €
  • Kinder unter 6 Jahren frei
  • Schwerbehinderte Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit mindestens 100 % Grad der Behinderung 1,80 €
  • Schwerbehinderte Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit mindestens 100 % Grad der Behinderung 0,90 €

10. In der Gemeinde Lindberg wird kein Kurbeitrag erhoben

(Stand jeweils Januar 2024 - Änderungen vorbehalten)

Die angegebenen Preise sind jeweils pro Nacht.
Die Staffelung weiterer Ermäßigungen (z.B. für Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen) bitten wir, in den jeweiligen Tourist-Infos vor Ort zu erfragen.

Sie erhalten mit Ihrer Gästekarte, der sogenannten "Nationalpark-Card" viele Leistungen kostenlos oder ermäßigt.

Wofür wird der Kurbeitrag verwendet?

  • Viele Kilometer an bestens ausgeschilderten Rad- und Wanderwegen
  • Gepflegte, öffentliche Park- und Gartenanlagen
  • Rund um die Uhr zugängliche, öffentliche WCs, und Wickelräume
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze mit abwechslungsreichen Spielgeräten
  • Öffentliche Ausstellungen, Kulturveranstaltungen und z.T. kostenfreie Konzerte
  • Kostenlose Nutzung von Bus und Bahn auch für Teilgebiete Tchechiens
  • Kostenlose Informationsmaterialien in digitaler und gedruckter Form in Tourist-Infos, Besucherzentren, etc.
  • Täglich präparierte und z.T. beleuchtete Loipen
  • Präparierte Naturrodel- und Eisbahnen
  • u.v.m.

Wer kann einen Kurbeitrag erheben und wofür werden Abgaben im Tourismus verwendet?

Nationalpark-Card

Mit der Gästekarte viel Erleben!

Als Gast in der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald erhältst du direkt bei Ankunft in deiner Unterkunft die Nationalpark-Card mit GUTi Symbol.

Sie ist die Gästekarte, die die während deines Aufenthalts viele Gratis-Leistungen bietet:

  • Nutzung von Igelbussen, Waldbahn und Linienbussen in der Ferienregion (Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.guti.de
  • Nutzung der Winterigelbusse und Skibusse
  • umfangreiches Informationsmaterial in den Tourist-Infos (Veranstaltungskalender, Flyer, Broschüren...)
  • Internetnutzung in vielen Tourist-Infos
  • u.v.m

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