Zwiesler Erholungsbad wieder geöffnet
Unter Beachtung und Einhaltung strenger Hygiene-Regeln steht Badefreunden das Zwiesler Erholungsbad (ZEB) wieder zur Verfügung!
Die Nutzung ist allerdings auf eine Personenhöchstzahl begrenzt, genauso wie die Aufenthaltsdauer.
Wer darf ins ZEB?
- Freizeitschwimmer (2 oder 4 Std. Aufenthalt buchbar)
- Sportschwimmer (2 Std. Aufenthalt buchbar)
- Kinder unter 14 J. in Begleitung eines Erwachsenen
- Max. Personenzahl an jeweilige Becken ausgewiesen
Zutritt verweigert für:
- Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten
- Personen mit Erkältungssymtome
Was ist geöffnet?
Für Freizeitschwimmer:
- Komplettes* Badegelände nutzbar (ausgenommen: Sportschwimmerbereich)
Für Sportschwimmer:
- 2 ausgewiesene Sportschwimmerbahnen (25-Meter-Bahn und Warmbecken)
Für Kinder:
- Kinderbecken (ohne Attraktionen)
- Piratenschiff nur in Begleitung Erwachsener
- Volleyball spielen ist erlaubt
Bistro nach Bedarf geöffnet.
Nicht geöffnet:
- Bodensprudler
- Nackendusche
- Massagedüse
- Attraktionen Kinderbecken
- Kräuterinhalation
- Dampfbad
- Naturbadeweiher
Corona Bedingungen
Beim Eintritt mit Personendaten registrieren.
Besucherführung und Bodenmarkierungen beachten.
Maskenpflicht:
- Eingangsbereich
- Umkleidebereich
- Toiletten
- Kiosk