Corona-Vorschriften
Corona Regelungen
Am 8. Januar 2021 hat die Bayerische Staatsregierung weitere Maßnahmen beschlossen
Bayernweite Regelungen: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit der Ergänzung vom 8. Januar.
Wir hoffen, dass diese Maßnahmen uns allen helfen, die Covis-19-Fallzahlen zu minimieren.
Und wir freuen uns natürlich darauf, Sie dann nach dem Lockdown wieder als Gäste hier bei uns in der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald zu begrüßen.
Wir wünschen allen Gästen weiterhin alles Gute. Bleiben Sie gesund!
#dieferienregionwartet #vomwalddasbeste #sehnsuchtsplatzerl
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Tourismusverbands. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Touristische Ausflüge
Mit den Allgemeinverfügungen der Landkreise Regen und Freyung Grafenau vom 11.01. bzw. 12.01.2021 sind touristische Tagesausflüge in die Ferienregion bis vorerst zum 31.01.2021 untersagt.
Für Einheimische gilt ein Radius von 15 Kilometern, indem sie sich für touristische Ausflüge aufhalten können.
Kontaktbeschränkung
In der Öffentlichkeit oder im Privaten:
- Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands + 1 weitere Person → auf maximal fünf Personen beschränkt
- Kinder unter 3 Jahren bleiben für Gesamtzahl außer Betracht
- Gilt nicht für berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste
Veranstaltungen und Versammlungen, öffentliche Festivitäten, Tagungen, Kongresse und Messen sind landesweit untersagt.
Ausnahmen:
- Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes
- Gottesdienste und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Geschlossen bleiben nahezu alle Freizeit- und Kulturbetriebe. Touristische Busreisen sind ebenfalls untersagt.
Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen bleiben geöffnet; ohne Ansammlung und unter Einhaltung des Mindestabstands.
Dienstleistungen und Handel
Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt (z. B. Kosmetikstudios, Massage-praxen und Tattoo-Studios).
Click & Collect (Bestellen und Abholen) ist im bayerischen Einzelhandel erlaubt.
Gastronomie
Gastronomiebetriebe und Kneipen werden geschlossen. Möglich ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln öffnen.
Beherbergung
Laut dem Bayerischen Ministerialblatt wird die Beherbergung in § 14 weiterhin bis 05.01.2021 untersagt. Beherbergungsbetriebe dürfen nur noch Geschäftsreisende aufnehmen, jedoch keine Übernachtungen zu touristischen Zwecke. Die bloße Absicht, Verwandte oder Freunde besuchen zu wollen, genügt nicht. Das gilt auch an den Weihnachtsfeiertagen.
Maßnahmen für Übernachtungsangebote für berufliche und geschäftliche Zwecke finden Sie hier.
Corona-Unterstützung
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Fragen und Antworten zu weiteren Leistungen finden Sie hier.
Gegenüberstellung der aktuell laufenden Förderprogramme:
https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/UEbersicht_Corona-Zuschuesse.pdf
stand: 12.01.2021
Änderungen vorbehalten
Das könnte Sie auch interessieren!

Erreichbarkeit der Tourist-Infos
Trotz Lockdown sind wir für dich in den Tourist-Infos wie folgt erreichbar.