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Betriebsschließungsversicherungen

Coronameldungen

Betriebsschließungsversicherungen

Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Gute Nachrichten für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
DEHOGA Bayern
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Die Haftpflichtkasse VVaG

Weitere Unternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation. Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel- und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden.”

Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca. 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartner:
Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher
089 / 2162-2362
aaron.gottardi@stmwi.bayern.de

Rechtlicher Hinweis vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur unmittelbaren Wirkung von Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen

Beigefügt finden Sie zur Information ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AC-Schreiben StMGP zu Versicherungfällen), das uns vom Wirtschaftsministerium, Abteilung Tourismus, weitergeleitet wurde.

In diesem Schreiben wird erläutert und klargestellt, dass einzelbetriebliche Schließungsanordnungen bezüglich der Thematik Betriebsschließungsversicherung nicht notwendig sind. Möglicherweise hilft es Betrieben, die aufgrund ihrer Vertragsgestaltung eine individuelle Lösung mit der Versicherung anstreben und nicht auf die auf die vom Wirtschaftsministerium ausgehandelte Lösung (10-15% der Tagessätze) für strittige Fälle setzen.

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